Zulassung

Zulassung einer Physiotherapiepraxis:

Initial sollte ein Institutionskennzeichen beantragt werden. Dieses wird benötigt, um Abrechnungen durchführen zu können. Die Beantragung der IK-Nummer ist kostenlos und muss auf schriftlichem Wege erfolgen. Die IK-Nummer ist personengebunden. D.h. bei Eigentümerwechsel einer Praxis ist eine eigene IK-Nummer zu beantragen. Näheres zu diesem Thema finden Sie unter Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen.

  • Screenshot Beantragung IK-Nummer
    Beantragung IK-Nummer

Die Zulassungsvoraussetzungen für eine Physiotherapiepraxis selbst sind in § 124 SGB V geregelt. Derjenige, der eine solche beantragt, muss:

  1. über die notwendige Ausbildung verfügen (abgeschlossene Ausbildung als Physiotherapeut/-in)
  2. über die notwendige Praxisausstattung verfügen (u.a. Nutzfläche von mind. 50 qm; Gesamttherapiefläche von mind. 32 qm; ein Raum mit 20 qm Therapiefläche; 2 weitere Räume mit Behandlungsbänken und mind. 6 qm Therapiefläche; eine detailierte Auflistung ist im Zulassungsbereich der AOK-Webseite zu finden)
  3. die für die Versorgung der Versicherten geltenden Vereinbarungen anerkennen

Die Prüfung der genannten Voraussetzungen, sowie die Erteilung der Zulassung übernimmt eine Mitarbeiterin einer relevanten gesetzlichen Krankenkassen. Bei uns erfolgte dies durch die AOK Bayern. Dieser übermittelten wir eine Beschreibung und Skizze der Praxis. Daraufhin konnten wir einfach und unkompliziert einen Termin vereinbaren. Auf der AOK-Webseite fanden wir die notwendigen Informationen und Kontakte. Wichtiger Hinweis: Die Zulassung über die AOK beinhaltet nicht alle Krankenkassen. Um bei der Barmer Ersatzkasse, DAK-Gesundheit, Hanseatische Krankenkasse, Handelskrankenkasse, Kaufmännische Krankenkasse und Techniker Krankenkasse abrechnen zu können, muss eine weitere Zulassung beim VDEK (dem Verband der Ersatzkassen) beantragt werden. Näheres hierzu finden Sie im VDEK-Zulassungsbereich.

Die Zulassung muss bei Eigentümerwechsel (war bei uns der Fall) und Umzug in neue Räumlichkeiten neu beantragt werden. Darüber hinaus sind neue Mitarbeiter zu melden, damit geprüft werden kann, ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind. U.a. erhöhen sich pro Mitarbeiter erhöhen sich die räumlichen Anforderungen. Darüber hinaus wird geprüft, ob für den Mitarbeiter bestimmte Behandlungen abrechenbar sind (z.B. Lymphdrainage, Manuelle Therapie).

Zusammenfassung:

Für eine erfolgreichen Start benötigen Sie also eine passende Ausbildung, ein Institutionskennzeichen, passende Räumlichkeiten, passende Ausstattung, sowie Zulassungen bei den gesetzlichen Krankenkassen und den Ersatzkassen. Bei Eigentümerwechsel, Umzug der Räumlichkeiten und weiteren Mitarbeitern sind die zulassenden Stellen umgehend zu informieren.